Der Firmenkauf kann in viele Teilaufgaben zerlegt werden. Durchlaufen Sie diese in der richtigen Reihenfolge, steigern Sie die Erfolgswahrscheinlichkeit erheblich. Entlang eines roten Fadens erfahren Sie in der Folge die wesentlichsten Schritte, die Sie bei einem in Erwägung gezogenen Firmenkauf durchlaufen sollten:

  1. Strategische Planung und Zielsetzung
    Halten Sie zuerst fest, warum Sie eine Firma erwerben möchten. Diese Gründe sind im Verlauf des Kaufprozesses der grösste Motivator. Je überzeugter Sie selbst sind, desto mehr werden Sie auch die Verkaufsinteressenten überzeugen können. Legen Sie anschliessend die mit dem Firmenkauf verfolgten Ziele fest. Stellen Sie sicher, dass diese Ziele Ihre Vision bzw. übergeordneten Eigentümer- und/oder Gruppenziele unterstützen (z. B. Skaleneffekte, Angebotserweiterungen, Marktzugänge, Kapazitätsauslastungen, Kundensegmente, Kompetenzen).
  2. Käufersuche planen
    Prüfen Sie den für Sie geeignetsten Weg, um Zugang zu geeigneten Verkaufsinteressenten zu erhalten. Die verschiedenen Optionen haben wir Ihnen unter „Firma kaufen“ zusammengestellt.
  3. Geeigneten Nachfolgeberater finden
    Suchen Sie je nach Erfahrung einen Nachfolgeberater, Mentor und Sparringpartner, der Sie auf Ihrem Weg Fachkundig unterstützen kann. Wichtig ist, dass Sie einen Berater finden, der sich auf Firmen in der von Ihnen gesuchten Grösse spezialisiert hat. So unterscheiden sich die Prozesse und die damit verbundenen Anforderungen stark. Unser Blogartikel „Firmenverkauf – Die Dienstleister und Ihre Stärken und Schwächen im Überblick“ hilft Ihnen, sich im sehr intransparenten Markt zurechtzufinden. Welche Faktoren Sie bei der Auswahl Ihres Beraters berücksichtigen sollten, finden Sie in unserem Blogbeitrag „Den richtigen Nachfolgeberater finden: Die 6 wichtigsten Entscheidungskriterien“.
  4. Suchprofil erstellen und hinterlegen
    Erarbeiten Sie zusammen mit Ihrem Berater ein detailliertes Suchprofil. Legen Sie die spezifischen Kriterien und Merkmale des gewünschten Kaufobjekts fest (z. B. Branche, Firmengrösse, Mindest-Rentabilität, Standort). Ein Muster eines einfach gehaltenen Suchprofils finden Sie unter „Suchprofil hinterlegen“.
  5. Suchprofil streuen
    Erteilen Sie einem auf die Unternehmensvermittlung spezialisierten Berater ein aktives Suchmandat oder streuen Sie Ihr Suchmandat bei geeigneten Unternehmensvermittlern (auch Businessbroker für Kleinunternehmen oder M&A-Berater für grössere KMU bzw. Firmenkunden). Warum es sich lohnt, einen Spezialisten beizuziehen, finden Sie unter unserem Blogbeitrag „Firma kaufen: Warum sich ein aktives Suchmandat auszahlt“.
  6. Identifikation potenzieller Kaufobjekte
    Auf Basis des erstellten Suchprofils sucht und findet Ihr Unternehmensvermittler geeignete Unternehmen, die Ihren Suchkriterien entsprechen. Mit einer umfangreichen Datenbank und unserem Netzwerk identifizieren wir als Axtradia potenzielle Kaufobjekte, die noch nicht offiziell zum Verkauf stehen. Die Eigentümer der Zielfirmen kontaktieren wir zur Erhöhung der Erfolgswahrscheinlichkeit telefonisch. In diesem Erstgespräch werden die wichtigen Grundvoraussetzungen für den Kauf bzw. Verkauf und die nächsten Schritte in der Regel bereits geklärt. Welche alternativen Wege Ihnen bei der Axtradia zur Verfügung stehen, finden Sie auf unserer Seite „Firma kaufen“.
  7. Vertraulichkeitserklärung einholen
    Um das unkontrollierte Streuen von vertraulichen Informationen zu verhindern, werden in einem nächsten Schritt rechtsgültig unterzeichnete Vertraulichkeitserklärungen eingeholt (auch „Non-Disclosure Agreements“ oder „NDA“ genannt). Ein Beispiel eines NDA finden Sie auf unserer Seite „Wissenswertes“.
  8. Persönliches Kennenlerngespräch
    Bereiten Sie sich ordentlich auf dieses Initialgespräch vor und versetzen Sie sich in die Lage des Verkäufers, der sich von seinem Lebenswerk trennen muss. Lernen Sie im Erstgespräch dessen Bedürfnisse kennen und schälen Sie die gemeinsamen Vorstellungen und Ideen heraus. Bringen Sie dem Verkäufer ausreichend Wertschätzung entgegen, um diesem das Gefühl zu vermitteln, dass die Firma in gute Hände übergeben wird. In der Regel ist dieses noch ganz unverbindliche Kennenlerngespräch auch Voraussetzung, dass Sie vom Verkaufsinteressenten detaillierte Finanzinformationen erhalten.
  9. Vorprüfung
    Die wichtigsten Unterlagen zur Firma werden nun eingefordert und analysiert. Anhand von Finanzzahlen und weiteren Betriebsinformationen kann nun eine erste Unternehmensbewertung bzw. Marktwerteinschätzung vorgenommen werden. Klären Sie auf dieser Informationsgrundlage bereits ab, ob es realistisch erscheint, dass Sie sich auf einen Verkaufspreis einigen können. Oftmals besteht zu diesem Zeitpunkt noch eine Informationsasymmetrie. Geben Sie dem Verkäufer die Chance sich zu erklären, weshalb sich ein höherer Verkaufspreis rechtfertigen lässt. Weitere Informationen rund um die Unternehmensbewertung finden Sie unter der Seite „Ihre Firma bewerten“.
  10. Strukturierung der Transaktion und erste Kaufpreisbestimmung
    Gemeinsam mit dem Verkäufer wird definiert, welche Aktiven und Passiven sich beim Closing in der Firma befinden und welche Firmenanteile („Share Deal“) bzw. Aktiven („Asset Deal“) zu welchem Zeitpunkt zu welchem Kaufpreis erworben werden können.
    Bereits bei kleineren Transaktionen lohnt es sich oftmals, eine Käuferholding zu gründen. Diese vermeidet die steuerliche Belastung der Gewinnausschüttungen und reduziert damit die Rückführungsdauer der Kaufpreisfinanzierung um mindestens ein bis zwei Jahre. Es empfiehlt sich, diesen Sachverhalt mit einem sachkundigen (Steuer-)Berater zu klären.
  11. Absichtserklärung („Letter of Intent“ oder „LOI“)
    Die vertraglich wichtigen Parameter werden durch Sie als Käufer mit einer Absichtserklärung festgehalten. Bei Axtradia verwenden wir als Arbeitsgrundlage ein „Termsheet“. In diesem werden die für die Transaktion wichtigen vertragsrelevanten Punkte (inkl. Konditionen, allfällige Verkäuferdarlehen, Arbeitsbedingungen Verkäufer etc.) festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet. Der LOI mit dem integrierten Termsheet ist ohne abweichende Regelung rechtlich unverbindlich. Trotzdem führt der gegengezeichnete LOI zu einer sehr hohen moralischen Verpflichtung unter den Parteien.
  12. Einholen Finanzierungszusage
    Spätestens bei Vorlage des LOI wird bei geeigneten Banken ein allfälliger Finanzierungsantrag eingereicht. Für die Prüfung und Erstellung eines unverbindlichen Finanzierungsangebotes benötigt die finanzierende Bank nach vollständiger Vorlage der notwendigen Dokumente in der Regel zwei bis drei Wochen. Je nach vorhandenem Gefühl bezüglich Finanzierbarkeit lohnt es sich, bereits während der Verhandlung mit den finanzierenden Banken ein Vorsondierungsgespräch aufzunehmen.
  13. Einräumung Exklusivität
    Wichtig ist, dass Sie sich als Käufer die Exklusivität einräumen lassen, damit die Firma trotz geleistetem Prüfungs- und Verhandlungsaufwand nicht plötzlich an eine mehr bietende Drittpartei veräussert wird.
  14. Due Diligence:
    Im Rahmen der Due Diligence erhalten Sie vom Verkäufer Zugang zu einem physischen oder elektronischen Datenraum. In diesem hat der Verkäufer gemäss Ihren Anforderungen sämtliche Dokumente zur Prüfung bereitgestellt, sodass Sie und Ihre Berater sämtliche Aspekte des zu erwerbenden Unternehmens prüfen und mögliche Mängel und Risiken identifizieren können. Mehr zur Due Diligence finden Sie unter unserem Blogbeitrag „Due Diligence: Schlüssel zur sicheren Übernahme von KMUs“.
  15. Verhandlungen:
    Sind Sie nach der Due Diligence weiterhin am Kauf interessiert, werden die Bedingungen des LOI unter Berücksichtigung allfälliger neuer Erkenntnisse aus der Due Diligence finalisiert.
  16. Vertragserstellung:
    Basierend auf dem LOI sowie den Ergebnissen aus der Due Diligence werden in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Juristen die Verträge (z. B. Kaufvertrag, Darlehensvertrag bei Verkäuferdarlehen, Arbeitsvertrag mit Verkäufer, Aktionärsbindungsvertrag) erstellt. Wichtig zu beachten ist, dass der Erstvorschlag bereits in einer ausgewogenen Form erstellt wird, so dass sich ein Hin und Her zwischen den Juristen vermeiden lässt.
  17. Gründung Käuferholding:
    Aus steuerlichen Gründen zahlt es sich wie bereits aufgezeigt in vielen Fällen aus, eine Akquisitionsholding zu gründen und den Kauf über diese abzuwickeln. Nach einer steuerlichen Sperrfrist von fünf Jahren können die Gesellschaften wieder fusionieren.
  18. Definitive Finanzierungszusage:
    Basierend auf den Ergebnissen der Due Diligence und den Vertragsentwürfen fällen die finanzierenden Banken den definitiven Kreditentscheid. Die Kreditverträge werden ausgestellt. Die Auszahlung des Kreditbetrages erfolgt in der Regel per Closing oder gegen ein verbindliches Zahlungsversprechen zu einem vereinbarten Zeitpunkt. Die Aktien der zu erwerbenden Gesellschaft werden anlässlich des Closing der Bank als Sicherheit abgetreten.
  19. Kommunikation planen
    Planen Sie gemeinsam mit dem Firmenverkäufer, welche Stakeholder wann und wie informiert werden sollen.
  20. Vertragsabschluss und Vertragserfüllung:
    Mit der Vertragsunterzeichnung („Signing“) und dem Vollzug („Closing“) wird Ihr Firmenkauf erfolgreich abgeschlossen. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Blogbeitrag „Signing und Closing bei Unternehmenskäufen“.
  21. Integration und Umsetzung:
    Nach dem erfolgreichen Kauf beginnt die Phase der Integration des erworbenen Unternehmens. Die Prozesse und Strukturen werden an das bestehende Unternehmen angepasst, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten.
  22. Post-Merger Integration:
    Die Phase der Post-Merger-Integration konzentriert sich auf die langfristig erfolgreiche Integration des gekauften Unternehmens in die bestehende Organisation. Hier stehen Synergieeffekte, Optimierung und Skalierung im Fokus.

Jeder Firmenkauf ist sehr individuell, und die genauen Schritte können je nach Situation variieren. Gerne unterstützen wir Sie dabei, die ideale Firma für Sie zu finden und den Verkauf erfolgreich abzuwickeln.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Axtradia AG
Rainer Jermann
Geschäftsleiter